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Autorin: Maike Maja Nowak

Kein Hund kann das Eigentum eines Menschen oder einer Organisation werden. Er gehört immer nur sich selbst. Jeder, in Freiheit lebende Hund hat das Recht auf ein Leben in Freiheit. Es sei denn, er ist in akuter Lebensgefahr, oder bedarf aus anderen Gründen der menschlichen Unterstützung.

Auslegung:

Kein Hund kann automatisch als Eigentum und Besitz angesehen werden, nur weil man ihm geholfen hat, oder hilft. Auch Menschen denen geholfen wird, gehören nicht automatisch dem Helfer. So gehen adoptierte Kinder nicht in den Besitz ihrer Adoptiveltern über, sondern es bestehen ausschließlich Aufsichts- und Versorgungspflichten von Seiten der Eltern. Das Personal eines Krankenhauses erklärt die Kranken, nicht zu seinem Eigentum, weil es sie versorgt hat. Auch an Hunden haben wir nicht automatisch Besitzrechte, wenn wir sie retten und/oder versorgen.

Der Hund gehört nach wie vor sich selbst und es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Interessen des Hundes gewahrt bleiben, wenn er ohne innere Zustimmung aus seinem Lebensraum entführt wurde. Eine prophylaktische Rettung, die darauf abzielt einem Straßenhund ein mögliches Unglück zu ersparen, richtet sich gegen die Rechte des Hundes und ist ein willkürlicher Eingriff in seine Freiheit. Auch Menschen werden nicht gegen ihren Willen aus ihrem Lebensraum gerettet, weil es darin Verkehrsunfälle oder Überfälle gibt. 

 

Kein Hund darf aus einem Urlaubsland entführt werden, nur weil er bei einem Menschen um Futter, oder Zuwendung gebeten hat. Auch obdachlose Menschen, die um Hilfe bitten, werden nicht mitgenommen, weil man mit einer Spende oder Nahrung geholfen hat. Niemand kennt die Hintergründe eines Straßenhundes. Er kann gerade einen Wurf Welpen versorgen, mit einer Gruppe fest zusammenleben und schon lange ein vertrautes Leben in seinem Lebensraum führen. Es steht uns nicht zu, für ihn zu entscheiden, dass ein Leben in einer überheizten Wohnstube und in unserer Gesellschaft für ihn besser wäre. Ausnahmeentscheidungen betreffen Hunde, die nachweislich in Gefahr oder krank sind und Hunde deren Freiheit dauerhaft z.B. durch Kette oder Zwinger verhindert wird.

 

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