Verbund der unabhängigen
Wegbereiter
Alle Grundrechte der Hunde auf einen Blick
1.
Kein Hund kann das Eigentum eines Menschen oder einer Organisation werden. Er gehört immer nur sich selbst. Jeder, in Freiheit lebende Hund hat das Recht auf ein Leben in Freiheit. Es sei denn, er ist in Gefahr, oder bedarf aus gesundheitlichen Gründen der menschlichen Unterstützung.
2.
Jeder vom Menschen für ein Zusammenleben ausgewählte Hund hat das Recht, in seiner Natur wahrgenommen und respektiert zu werden. Er hat das Recht auf Schutz und auf gelebte Verantwortung durch seinen Halter.
3.
Jeder Hund hat das Recht auf einen Umgang ohne verbale oder körperliche Gewalt.
4.
Jeder Hund hat das Recht, auf seine Weise lernen zu dürfen und die Art des Lernens, die vom Menschen vorgeschrieben wird, abzulehnen, wenn sie ihm nicht entspricht. Jeder Hund hat das Recht auf eine Kommunikationsebene in der seine eigenen Fähigkeiten enthalten sind.
5.
Jeder beim Menschen lebende Hund hat ein Recht auf eine soziale Gemeinschaft mit Menschen oder Hunden, in die er sich sinnvoll und seinen eigenen Kompetenzen gemäß einbinden kann. Jeder Hund hat das Recht, einen Zweithund, der von Menschenhand ausgewählt wurde, abzulehnen, wenn dieser nicht zu ihm passt.
6.
Jeder Hund hat das Recht, Menschen angemessen auf ein unangemessenes Handeln hinzuweisen. Jeder Hund hat das Recht, sich zu wehren, wenn es um seine körperliche Unversehrtheit geht.
7.
Jeder Hund hat das Recht nicht als Sportgerät oder Waffe missbraucht zu werden.
8.
Jeder beim Menschen lebende Hund hat das Recht auf eine artgerechte Ernährung und gesundheitliche Versorgung.
9.
Jeder zur privaten, oder professionellen Zucht verwendete Hund hat das Recht, einen zu ihm passenden Hund zur Verpaarung auszuwählen und einen nicht passenden Hund abzulehnen.
10.
Jeder Hund hat das Recht, als Hund Wertschätzung zu finden und nicht als Ersatz für fehlende menschliche Partner und emotionale menschliche Defizite da sein zu sollen.