top of page

6. 

Autorin: Maike Maja Nowak

 

Jeder Hund hat das Recht, Menschen angemessen auf ein unangemessenes Handeln hinzuweisen. Jeder Hund hat das Recht, sich zu wehren, wenn es um seine körperliche Unversehrtheit geht.

 

 

Mit angemessen sind Drohgebärden gemeint, die ohne Angriff bleiben. Z.B. Knurren, Abwehrschnappen in die Luft, Lefzen heben. Unangemessenes menschliches Handeln sind körperliche Angriffe, die der Absicht folgen, den Hund zu verletzen, ihm weh zu tun, oder ihn zu töten.

Auch ist der Hund berechtigt, sich zu verweigern oder zu fliehen, wenn er emotional stark unter Druck gesetzt wird. Ein Leithund z.B. muss nicht stumpfen Kommandos folgen. Er darf angemessen darauf hinweisen, dass dies nicht seine Aufgabe ist. Oder ein Hund, der sich nicht vom Menschen entfernen will, weil er dessen Entscheidungen braucht, kann ausdrücken, dass er z.B. nicht selbständige Suchaufgaben erledigen möchte, bei denen er sich weit entfernen und eigene Entscheidungen treffen müsste. 

 

 

weiter

bottom of page